Allgemeines Zivilrecht
Zum allgemeinen Zivilrecht zählen sämtliche Angelegenheiten, welche die Rechtsverhältnisse von Personen untereinander regeln. Zum allgemeinen Zivilrecht gehören alle Vertragsverhältnisse wie z. B. der Kaufvertrag, der Werkvertrag oder der Dienstvertrag. Egal ob es sich also um einen KFZ-Kaufvertrag, um eine ungerechtfertigte Werkstattrechnung, um eine nicht gezahlte Handwerkerrechnung oder um eine Versteigerung bei einem online Auktionshaus handelt. Zahlt der Käufer oder Kunde nicht, kommt die Ware nicht oder kommt es innerhalb der Garantie – oder Gewährleistungszeit zu Problemen, ist ein Rechtsanwalt für Vertragsrecht erforderlich. Darüber hinaus können Ihnen Schadensersatzansprüche bei Rechtsverletzungen aus unerlaubter Handlung z.B. Beleidigung oder Körperverletzung oder der Ansprüche auf Rückgabe von Vermögenswerten (ungerechtfertigte Bereicherung, Herausgabeanspruche aus dem Eigentum etc.) zustehen. Bei der Prüfung und Durchsetzung dieser Ansprüche bin ich Ihnen gern behilflich.